Für Anwalts- u. Steuerkanzlei Öhrler Rolf Rechtsanwalt
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am 20. April 2019
Dem Anwalt gehört die Zulassung entzogen Begründung: gegen rechtswidrige willkürlich erlassen Ek Steuerbescheid in Jahr 2014 hat der Anw
Dem Anwalt gehört die Zulassung entzogen Begründung: gegen rechtswidrige willkürlich erlassen Ek Steuerbescheid in Jahr 2014 hat der Anwalt keinen Einspruch eingelegt,zugrund gelegt wurde der Ek Steuerbescheid durch mehrfach falsch erstellte rechtswidrige willkürliche Pruefberichte u. Vermoegenszuwachs Rechnungen von Fa Heilbronn Mitarbeiter Botsch Steck Zoerner Rudloff Sailer ,obwohl man mir die angebliche Steuerhinterziehung nicht Zweifelsfrei u.nicht den Vorsatz nachgewiesen hat. So hat man mir im Jahr 2012 u. 2013 insgesamt 282000.-€ von Konto gepfändet,ohne die angebliche Steuerhinterziehung u. den Vorsatz nachgewiesen zu haben
Somit haben sich die Finanzamt Mitarbeiter strafbar gemacht - Verfolgung Unschuldiger-Schikaneverbot- unzulässige Zwangsenteignung-Diebstahl-
auch hier hat der Anwalt versagt u. mangelhaft gearbeitet
Eine Gebühren Aufklärung bei Mandatsuebergabe ist nicht erfolgt,Pflichtwidrig u. ohne erkennbaren Grund hat er das Mandat niedergelegt
Freundliche Grüße Werner Köhler
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