Unternehmensnachfolge: Das sollten Sie steuerrechtlich wissen
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Mehr Alle SteuertippsWann soll ich mit der Nachfolgeplanung beginnen? An wen übergebe ich die Leitung meiner Firma? Wie läuft die Firmenübergabe ab und was muss ich dabei beachten? Diese und noch viele weitere Fragen stellen sich zahlreichen Geschäftsführern, wenn sie über die Unternehmensnachfolge in ihrem Familienunternehmen nachdenken. Welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie nachfolgend in unserem Ratgeberbeitrag.
In jedem Fall sollten Sie mit der Nachfolgeplanung frühzeitig beginnen, da diese ein elementarer Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung ist. Hierbei geht es nicht nur um Sie als Führungskraft der Firma – auch Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner legen Wert darauf, frühzeitig zu wissen, wie die Zukunft Ihres Unternehmens gestaltet werden soll. Eine drastische Änderung des Kurses oder sogar eine führungslose Phase kann sich für alle Beteiligten besonders negativ auswirken.
Berücksichtigen Sie bei der Nachfolgeplanung die wandelnde Familien- und Unternehmenssituation und halten Sie Ihre Pläne daher aktuell. Außerdem sollte ein Notfallplan existieren, auf den alle Verantwortlichen zugreifen können, sollten unvorhergesehen Umstrukturierungen (etwa durch Tod) nötig sein.
Eine zu späte Planung in der Unternehmensnachfolge kann sich unter anderem auf diese Arten negativ auswirken:
Kaufmännische Angelegenheiten | Finanzielle Gespräche | Rechtliche Faktoren |
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Wie ist die wirtschaftliche Lage der Firma? Sind die Einnahmen stabil? Was kann optimiert werden? | Die Gespräche mit Ihrer Hausbank sollten gründlich vorbereitet werden. Bei Verkauf der Firma ist zu klären, wie dieser finanziert wird. | Mit Anwälten und Notaren können Sie einen rechtlich einwandfreien Übergang vorbereiten. Auch die Art der Firmenübergabe kann so geklärt werden. |
Bei einer geplanten Weitergabe der Führung eines Familienunternehmens wird dies rechtlich oft in Form einer Schenkung vorgenommen. Der Besitz und alles, was mit der Firma zusammenhängt, wird noch zu Lebzeiten der alten Geschäftsführung auf den oder die Nachfolger übertragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Erben die Firma ihrer Eltern kaufen. In beiden Fällen sowie bei einem durch Tod bedingten Führungswechsel müssen Sie Steuern für die Unternehmensnachfolge bezahlen. Ein Steuerberater hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und den Führungswechsel rechtskonform zu begleiten.
Es ist nicht zwingend notwendig, nur einer Person die Verantwortung über die komplette Firma zu übertragen. Viele Familienunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten haben ihre Firmen bereits erfolgreich weitergegeben – und dabei nicht nur die Personen, sondern auch die Strukturen verändert. In zahlreichen Familienunternehmen arbeiten Söhne und Töchter aber auch Neffen und Nichten der vorigen Inhaber als Team in der Führungsebene zusammen. Das Allerwichtigste ist: Der oder die Nachfolger müssen diese Aufgabe auch wirklich wollen. Ansonsten sollten Sie besser einen Alternativplan entwickeln.
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