Arbeiten im Ausland: Wo muss ich Steuern zahlen?

Wer für eine bestimmte Zeit im Ausland gearbeitet hat oder aktuell außerhalb von Deutschland beruflich tätig ist, muss dies gegebenenfalls steuerlich berücksichtigen. Vor allem längere Auslandsaufenthalte sind für die Finanzämter interessant, denn hier kann unter Umständen eine sogenannte Auslandstätigkeit vorliegen. Wann dies der Fall ist, in welchem Land man unter welchen Umständen Steuern zu entrichten hat und wann man einen Steuerberater zurate ziehen sollten, erklären wir in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Welche Besteuerungsprinzipien gibt es?

Generell bestehen für die internationale Besteuerung für Einkommen vier Besteuerungsprinzipien:

  • Das Quellenlandprinzip legt die Besteuerung einer Person in dem Land fest, in dem das Einkommen generiert wurde. Nach diesem Prinzip werden Steuern an das Land gezahlt, in dem man arbeitet.
  • Das Territorialitätsprinzip bedeutet, dass in einem Land nur der Ertrag besteuert wird, der auch dort erwirtschaftet wurde.
  • Laut dem Wohnsitzprinzip wird das gesamte Einkommen, egal wo es erwirtschaftet wurde, im Wohnsitzland versteuert.
  • Gemäß dem Welteinkommensprinzip wird alles Einkommen, egal wo auf der Welt es erwirtschaftet wurde, versteuert.
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Das internationale Steuerrecht ist sehr komplex –im Zweifelsfall sollten Sie sich daher immer an einen Steuerberater wenden.

Welches Besteuerungsprinzip gilt in Deutschland?

In Deutschland gelten grundsätzlich das Wohnsitzprinzip und das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Einkommen in voller Höhe in Deutschland versteuern müssen, egal wo es erwirtschaftet wurde. Wenn nun bei einer Steuerpflicht in Deutschland im Ausland Einkommen generiert wird, wird die Versteuerung dieser Erträge durch ein sogenanntes Doppelsteuerabkommen (DBA) geregelt.

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Doppelbesteuerungsabkommen

Um eine doppelte Besteuerung zu verhindern, wenn sich beispielsweise das Territorialitätsprinzip und das Wohnsitzprinzip gegenüberstehen, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Sie sehen nicht nur die reine Abrechnung und Verrechnung von Steuern auf Einkünfte vor, sondern ermöglichen auch die grenzüberschreitende Amtshilfe der jeweiligen Steuerbehörden und den Auskunftsaustausch.

Im Rahmen eines DBA können für die Besteuerung in Deutschland zwei Berechnungsmethoden angewendet werden:

  1. Die Freistellungsmethode: Bei dieser Methode werden die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland nicht berücksichtigt, sondern werden ausschließlich in dem Land besteuert, in dem sie erwirtschaftet wurden.
  2. Die Anrechnungsmethode: In diesem Fall erfolgt eine Besteuerung nach deutschem Recht. Dabei werden allerdings bereits im Ausland gezahlte Steuern berücksichtigt und abgezogen. Der Steuerpflichtige zahlt also in beiden Ländern Steuern.
Die konkrete Verfahrensweise zur steuerlichen Berücksichtigung dieser Einkünfte ist in den nationalen Steuergesetzen festgelegt. Eine vollständige Liste aller Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesfinanzministeriums.

Definition Auslandstätigkeit

Um nun herauszufinden, in welchem Land man steuerpflichtig ist, muss zunächst festgestellt werden, ob in dem jeweiligen Fall eine Auslandstätigkeit vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn ein uneingeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Ausland tätig wird. Sofern keine Befreiung – zum Beispiel durch ein DBA – gilt, muss der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland Steuern zahlen. Meist zahlt man nur dann seine Steuern im Ausland, wenn man sich für längere Zeit im Ausland aufhält.

Länge des Auslandsaufenthalts

Bei der Frage, wo man bei der Arbeit im Ausland Steuern zahlen muss, ist auch die Dauer des Auslandsaufenthaltes wichtig. So ist in Deutschland grundsätzlich jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt hierzulande steuerpflichtig. Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf eine Zeit von wenigstens sechs Monaten. Ist die Tätigkeit im Ausland also nur vorübergehend oder dauert nicht mehr als 183 Tage, hat der Ansässigkeitsstatt – in unserem Fall Deutschland – das Besteuerungsrecht und man muss in Deutschland Steuern zahlen.

Wann besteht Steuerpflicht im Ausland?

Wenn der Aufenthalt im Ausland länger als 6 Monate (bzw. 183 Tage) dauert, liegt das Besteuerungsrecht beim Tätigkeitsstaat – man muss also keine Steuern in Deutschland zahlen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Arbeitslohn nicht von einem Arbeitgeber oder Betrieb im Tätigkeitsstaat gezahlt wird und wenn der Arbeitgeber selbst nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist. In solchen Fällen sind die Steuern nach wie vor in Deutschland zu entrichten.

Bei der 183-Tage-Frist geht es vor allem darum, wie viele Kalendertage des Jahres der Arbeitnehmer insgesamt im Ausland war. Nicht dazugerechnet werden:

  • Ankunfts- und Abreisetage
  • Samstage
  • Sonntage
  • Feiertage
  • Krankheitsbedingte Ausfalltage
  • Aussperrung
  • Urlaub
  • Streik
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Achten Sie bei der Ermittlung Ihrer Auslandsarbeitstage auch auf Wochenenden, Feiertage sowie An- und Abreisetage.

Wohnsitz in Deutschland

Manche im Ausland Tätige geben ihren Wohnsitz in Deutschland auf. Das muss aber nicht sein, vor allem, wenn die Auslandstage voraussichtlich unter der Grenze von 183 Tagen bleiben. Dann nämlich lohnt sich eine vorübergehende Zwischenvermietung. Beträgt diese nicht mehr als sechs Monate, gilt das nicht als Wohnsitzaufgabe und der Wohnsitz bleibt in Deutschland.

Wohnsitz im Tätigkeitsland

Wer seinen Wohnsitz ins Tätigkeitsland verlegen möchte, sollte nicht vergessen, eine Freistellung von der Lohnsteuer zu beantragen – diesem Antrag kann für bis zu drei Jahre stattgegeben werden. Zudem sollte der steuerliche Wechsel rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Hier kann es mitunter zu komplizierten Vorgängen mit den ausländischen Behörden kommen. Wir empfehlen daher, einen Steuerberater in Ihrer Nähe zurate zu ziehen, bevor es in die Ferne geht.

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