Steuererleichterungen durch Corona

Im Zuge der Pandemie gibt es im Rahmen des Steuerhilfegesetzes für 2020 einige Steuererleichterungen. Corona hat Sie ins Homeoffice gezwungen, das Sie zunächst arbeitskonform einrichten mussten? Oder haben Sie Kurzarbeitergeld erhalten? Welche Steuererleichterungen im Zuge von Corona möglich sind, erfahren Sie hier.

Steuererleichterungen Corona
Ob Homeoffice oder Kurzarbeitergeld: Steuertechnisch sind einige Erleichterungen möglich.

Inhaltsverzeichnis

Welche Steuererleichterungen aufgrund von Corona gibt es?

Homeoffice-Pauschale

In Ihrer Steuererklärung können Sie die neue Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn Sie zu Hause kein Arbeitszimmer haben, aber dennoch durch die Pandemie gezwungen sind, dort zu arbeiten. 5 € pro Tag sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar, maximal 600 € im Jahr.

Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege

Der Kollege muss in Quarantäne oder ist an Corona erkrankt – Sie müssen daher mehr arbeiten? Wenn Sie beruflich mehr eingespannt sind und daher weniger Zeit für das Betreuen Ihrer Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen haben, kann Ihr Arbeitgeber Sie unterstützen. Mit einer steuerfreien Bezuschussung von 600 € ist es möglich, eine Betreuungskraft zu engagieren, die Sie entlastet. Steuerfreiheit wird dann gewährt, wenn die betroffenen Kinder unter 14 Jahre sind oder ein Angehöriger in Ihrem Haushalt nachweislich gepflegt wird.

Betriebsprüfung verschieben

Gesetzt den Fall, das Finanzamt meldet eine Betriebsprüfung an, Ihr Betrieb hat jedoch aufgrund des Lockdowns geschlossen, sollten und können Sie problemlos um eine Verschiebung ins folgende Jahr bitten. Begründen können Sie dies durch die negativen Folgen der Pandemie auf die Wirtschaft sowie der Tatsache, dass Sie alle verfügbaren finanziellen Mittel in den Wiederaufbau bzw. das Weiterbestehen investieren müssen.

Corona Hilfe
Wer aufgrund von Corona beruflich eingespannter ist als gewöhnlich, erhält Unterstützung.

Versteuerung der Corona-Hilfen

Sie haben im Jahr 2020 Corona-Hilfen erhalten? Dann müssen Sie diese als Betriebseinnahme versteuern, wenn Sie Ihren Gewinn im Rahmen der einfachen Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Im Falle einer Bilanzierung müssen Sie sowohl die Corona-Unterstützungshilfe I und II als auch die November- und Dezemberhilfen unter „sonstige Vermögensgegenstände“ vermerken. In der Gewinn- und Verlustrechnung sollte die gewinnerhöhende Berücksichtigung unter „außerordentliche Erträge“ vermerkt werden.

Umsatzsteuerabsenkung

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes die Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % gesenkt. Für Gastronomiebetriebe gilt der ermäßigte Steuersatz bis zum 30. Juni 2021. Achtung: Die Abgabe von Getränken ist dabei ausdrücklich ausgenommen, hierbei gilt der gewöhnliche Steuersatz.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt klare Fristen vor, in denen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss erstellen sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr einreichen müssen: Große Kapitalgesellschaften müssen in den ersten drei Monaten des aktuellen Jahres das Finanzamt informieren, kleine haben dafür bis zu 6 Monate Zeit. Explizite Sanktionen bei einer Fristverletzung gibt es zwar nicht, jedoch müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach Abschlussstichtag offenlegen. Andernfalls winken Sanktionen. Das Bundessamt für Justiz teilte mit, dass gegen Unternehmen, deren Frist zur Offenlegung am 31. Dezember 2020 endete, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.

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Steuererleichterungen durch Corona: Informieren Sie sich beim Experten

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder nicht sicher sind, welche Steuererleichterungen durch Corona für Sie möglich sind, dann wenden Sie sich am besten an einen Fachmann in Ihrer Nähe. Geben Sie dafür einfach Ihre Postleitzahl oder den Ort in die obenstehende Suchmaske ein. Außerdem finden Sie in unserem Fachportal zahlreiche weitere Beiträge zum Thema Steuern.

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