Schenkungssteuer berechnen für Ihre Schenkung

Mit unserer Berechnungshilfe für die Schenkungssteuer können Sie bequem kalkulieren, welche Kosten bei einer Schenkung auf Sie zukommen. Geben Sie einfach den Wert des zu verschenkenden Objekts ein und ergänzen Sie die Beziehung zwischen Ihnen und dem Schenker. Das Ergebnis ist der zu versteuernde Betrag. Anhand unserer Tabelle (hier) können Sie den Schenkungssteuersatz ermitteln und mit einem recht konkreten Betrag planen.

Inhaltsverzeichnis

So berechnet sich die Schenkungssteuer

Wie hoch die Schenkungssteuer liegt oder ob Sie diese überhaupt zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. An erster Stelle sind hier der Schenkungswert und das Verhältnis zum Schenker entscheidend. Verschiedene Beziehungsgrade (direkte Verwandtschaft, Verschwägerung etc.) lassen einen höheren oder niedrigeren Freibetrag zu, der den zu versteuernden Betrag reduziert. Darüber hinaus nimmt auch die Steuerklasse des Beschenkten Einfluss auf die zu zahlende Steuer.

Wert der Schenkung

 

– Freibetrag (abhängig vom Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem)

 

= steuerpflichtiger Betrag

 

X Steuersatz (abhängig von Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Betrags)

 

= Schenkungssteuer

Schenkungssteuer-Rechner
Bei kleineren Beträgen von unter 20.000 € besteht erst einmal kein Grund zur Sorge – Die Schenkungssteuer spielt hierbei keine Rolle.

Freibeträge bei einer Schenkung

Verhältnis vom Schenker zum Beschenktem Freibetrag
Ehepartner und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft 500.000 €
Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Urenkel, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern 20.000 €
Weitere Empfänger 20.000 €

Diese Steuersätze gelten bei diesen Schenkungswerten

Wert der steuerpflichtigen Schenkung bisStKl IStKl IIStKl III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6 Mio. €19 %30 %30 %
13 Mio. €23 %35 %50 %
26 Mio. €27 %40 %50 %
Über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Tipps zur Vermeidung oder Senkung der Schenkungssteuer

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu reduzieren. In den meisten Fällen geschieht dies durch die Ausnutzung des Freibetrags. Dieser kann alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. So lassen sich größere Vermögenswerte in Teilgeschenken weitergeben. Ist der Freibetrag zu niedrig für eine direkte Schenkung, können Sie möglicherweise über Zwischenstationen einen deutlich höheren Freibetrag erreichen. Auch besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit oder Schulabschluss bieten die Möglichkeit, Geschenke in höheren Werten zu machen. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Freibetrag der Schenkungssteuer.

4 Beispiele für Schenkungssteuer

Beispiel 1: Keine Schenkungssteuer durch Freibetrag

Eine Mutter möchte ihrer Tochter eine Eigentumswohnung im Wert von 380.000 € schenken. Da der Freibetrag von 400.000 € nicht überschritten wird, muss hierfür keine Schenkungssteuer gezahlt werden.

Beispiel 2: Schenkungssteuer in kleinerem Rahmen

Eine Mutter schenkt ihrer ledigen Tochter (Steuerklasse I) eine Eigentumswohnung im Wert von 440.000 €. Nach Abzug des Freibetrags bleiben noch 40.000 € übrig, die es zu versteuern gilt. Der Anteil von 7 % des zu versteuernden Betrags liegt bei 2.800 €. Somit muss eine Schenkungssteuer von 2.800 € entrichtet werden.

Schenkungssteuer-Immobilien-Berechnung
Ein oft genutztes Beispiel für die Schenkungssteuer aus der Praxis: Immobilien.

Die 3 besten Steuerberater in Ihrer Nähe anzeigen

 

Beispiel 3: Schenkungssteuer in mittlerem Rahmen

Ein Mann hat ein ungenutztes Grundstück und möchte dies seinem Bruder schenken. Der Grundstückswert liegt bei 620.000 €. Abzüglich des Freibetrags müssen 600.000 € versteuert werden. Der Bruder (Steuerklasse II) muss somit eine Schenkungssteuer von 150.000 € zahlen.

Beispiel 4: Schenkungssteuer in großem Rahmen

Ein Mann besitzt ein großflächiges Gelände mit diversen Bebauungen (Haus, Gartenhaus etc.) und möchte dies seiner besten Freundin schenken. Mit Abzug des Freibetrags bleibt ein Schenkungssteuerwert von 26 Mio. €. Als weitere Empfängerin gilt in diesem Fall Steuerklasse III – und somit muss die Hälfte des Schenkungswertes (13 Mio. €) als Steuer gezahlt werden.

Vom Steuerberater zur Schenkungssteuer beraten lassen

Bei den zahlreichen Optionen, die Schenkungssteuer sinnvoll und juristisch korrekt zu reduzieren, fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Daher lohnt sich oftmals die Beratung durch einen Steuerberater. Dieser ist mit den geltenden Regeln und den dazugehörigen Möglichkeiten vertraut und kann Ihnen weitere nützliche Tipps an die Hand geben. Die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe finden Sie einfach und unkompliziert auf unserem Fachportal.

Das könnte Sie auch interessieren