Scheidungskosten absetzen: Möglichkeiten

Eine Eheauflösung ist mit Kosten verbunden, die teilweise sehr hoch sein können. So müssen Sie eventuell einen Anwalt engagieren, hinzukommen Gerichtskosten sowie gegebenenfalls ein beauftragter Notar. Doch lassen sich diese Kosten von der Steuer absetzen? Bis 2013 war es möglich, die entstanden Kosten für einen Zivilrechtsprozess abzusetzen. Was Sie heute in Ausnahmefällen von Ihren Scheidungskosten absetzen können und wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Scheidungskosten absetzen
Scheidungskosten absetzen ist seit 2013 nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Inhaltsverzeichnis

Scheidungskosten von der Steuer absetzen

Das galt bis 2013

Bis 2013 war es möglich, Kosten für Zivilrechtsprozesse von der Steuer abzusetzen. Dafür mussten diese bei der Steuererklärung des betreffenden Jahres als „außergewöhnliche Belastung“ vermerkt werden. Unter Zivilrechtsprozesse fielen bis dato auch Scheidungsverfahren. Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, legte dafür in diversen Urteilen fest, dass es sich bei den Kosten, die durch Ehescheidungen entstehen, um ebendiese außergewöhnlichen Belastungen handelt. Damit war es zulässig, Scheidungskosten in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Das bedeutete jedoch nicht zwangsläufig auch eine steuerliche Entlastung, da eine solche nie wirksam umgesetzt wurde.

Das gilt seit 2013

Mit der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist es nicht mehr zulässig, Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen. Das Einkommenssteuergesetz gewährt lediglich eine einzige Ausnahme: Wenn die Aufwendungen für einen Rechtsstreit – also die Prozesskosten – so hoch sind, dass der Steuerpflichtige bei Zahlung Gefahr laufen könnte, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Sollten also die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr „im üblichen Rahmen befriedigt“ werden können, kann der Betroffene die Scheidungskosten von der Steuer absetzen (§ 33 Absatz 2 EstG).

Scheidungskosten außergewoehnliche Belastung
Eine Scheidung mit Prozess sollte wohlüberlegt sein, denn Sie kostet Nerven und Geld.

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Uneinigkeiten

Auch nach der Gesetzesänderung gab es Uneinigkeiten, da die Neuerungen des Einkommenssteuergesetztes auch unter Richtern des Finanzgerichtes zum Teil als höchst umstritten gelten. So wurden auch steuerzahlerfreundliche Urteile erlassen. Es ist daher sinnvoll, Scheidungskosten vorsorglich in die Steuererklärung mit aufzunehmen, auch wenn davon auszugehen ist, dass das Finanzamt Ihren Anspruch auf die Absetzung der Kosten zunächst ablehnt. Dann bleibt Ihnen die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und – falls dieser abgelehnt wird – eine Klage gegen das Finanzgericht einzureichen. Im besten Fall lassen Sie sich im Vorfeld von einem Fachmann beraten. Geben Sie hierzu einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die obenstehende Suchmaske ein.

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