Ein zweites Mal heiraten?
Wer eine Scheidung hinter sich hat, gilt als ledig und wird in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Im Falle einer erneuten Hochzeit werden beide Partner Steuerklasse 4 zugewiesen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass für das neue Ehepaar eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 günstiger wäre. Ist das der Fall, können beide Beteiligten beim Finanzamt die Steuerklasse wechseln. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Dieser kann Ihnen ausrechnen, welche Steuerklasse am besten zu Ihrem Einkommen passt.