Welche Rechtsform ist die richtige?

Die Rechtsformwahl ist eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen, die Existenzgründer treffen müssen. Die Wahl der Rechtsform ist nämlich nicht nur an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden, sondern hat auch nachhaltige Auswirkungen auf das Bestehen des Unternehmens.

Zentrale Aspekte wie Haftung, Startkapital und diverse formale Kriterien können die Rechtsformwahl für Existenzgründer unübersichtlich machen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Rechtsformen und wichtige Informationen, mit deren Hilfe Sie die richtige Rechtsform wählen können.

Rechtsformwahl
Die Wahl der Rechtsform ist bei der Existenzgründung einer der ersten Schritte.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist die Rechtsform wichtig?

Die Rechtsform stellt einen abstrakten Rahmen für ein Unternehmen in den Bereichen Finanzen und Steuern dar. Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie stets den Gründungsaufwand (z.B. Startkapital, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag), Haftungsrisiken und steuerliche Aspekte berücksichtigen. Auch die Anzahl der am neu gegründeten Unternehmen beteiligten Personen spielt eine wichtige Rolle. Diese grafische Darstellung zeigt die unterschiedlichen Rechtsformen.

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Welche Rechtsformen gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Einzelunternehmen

Gegründet wird das Unternehmen durch eine einzelne Person und entsteht automatisch bei Geschäftseröffnung. Die unterschiedlichen Rechtsformen dieser Kategorie unterscheiden sich vor allem in der Haftung durch das Firmenvermögen, bzw. durch den Unternehmer selbst. Sie sind ideal für den Einstieg geeignet, zum Beispiel für Dienstleister, Handwerker oder Kleingewerbetreibende. Entsprechende Rechtsformen für Einzelunternehmer sind:

  • Kleingewerbe
  • Kaufmann
  • Ein-Personen-GmbH
  • Ein-Personen-AG
  • Mini-GmbH
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Selbstständiger Freiberufler

Personengesellschaften

Von Personengesellschaften spricht man, wenn es nicht nur einen einzelnen Gründer gibt, sondern mehrere am Unternehmen beteiligte Personen, die kein Startkapital aufbringen, jedoch mit ihrem persönlichen Vermögen für das Unternehmen haften. Dadurch ist der Fortbestand einer Personengesellschaft meist stark an den Verbleib der leitenden Personen in der Gesellschaft gebunden. Zudem können die Gehälter der Gesellschafter nicht steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden. Rechtsformen für Personengesellschaften sind:

  • OHG
  • GbR
  • BGB
  • KG
  • GmbH & Co. KG
  • Stille Gesellschaft
  • PartG

Kapitalgesellschaften

Auch Kapitalgesellschaften stellen eine Gruppierung mehrerer Gründer dar, die jedoch – und das ist der wesentliche Unterschied zu den Personengesellschaften – nicht mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen haften. Gleichwohl ist aber zur Gründung einer Kapitalgesellschaft ein Startkapital in variabler Höhe nötig. In einer Kapitalgesellschaft gibt es keinerlei Freibetrag für die Gewerbesteuer. Zusätzlich ist die Gründung an zahlreiche Formalitäten und Vorschriften gebunden. Ein Steuerberater kann Ihnen hier eine große Hilfe sein, um den Gründungsaufwand zu verringern. Rechtsformen für Kapitalgesellschaften sind:

  • GmbH
  • gGmbH
  • Limited
  • AG
  • KGaA
  • eG
  • UG
Rechtsformen
Mit der Rechtsform wird ein abstrakter Rahmen für Steuern und Finanzen gesetzt.

Vertragswerk rund um die Rechtsformwahl

Nach der Entscheidung über die Rechtsform eines Unternehmens gilt es, bei manchen Gesellschaftsformen auch deren rechtliche Grundlagen innerhalb eines Gesellschaftsvertrages festzuhalten. Für Kapitalgesellschaften und GmbHs ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag Pflicht, der die Rechte und Pflichten aller am Unternehmen beteiligten Gesellschaftern darstellt. Eine GbR oder auch eine OHG können hingegen auch ohne Gesellschaftsvertrag bestehen.

Überblick über die verschiedenen Rechtsformen

Neben diesem grundsätzlichen Überblick über die generelle Aufteilung und Verzweigung des deutschen Rechtsformensystems sind auch die Details der einzelnen Rechtsformen interessant. Denn hier entscheiden die, bzw. der Gründer, wie sich Ihr Unternehmen im Hinblick auf grundlegende Aspekte hin gestalten wird:

  • Gründerzahl: 1
  • Kapital: Kein Festkapital, keine Mindesteinlage
  • Haftung: unbeschränkt
  • Vertretung: Allein durch Inhaber             
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden, geringe Kosten
  • Handelsregistereintrag: nein     
  • Gründerzahl: 1
  • Kapital: Kein Festkapital, keine Mindesteinlage
  • Haftung: unbeschränkt
  • Vertretung: Allein durch Inhaber             
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, geringe Kosten
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Gründerzahl: min. 2
  • Kapital: Kein Festkapital, keine Mindesteinlage
  • Haftung: Gesellschaft & Gesellschafter (mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, Haftung gesamtschuldnerisch 
  • Vertretung: gemeinsame Vertretung & Geschäftsführung aller Gesellschafter   
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden, geringe Kosten
  • Handelsregistereintrag: nein
  • Vertrag: schriftlicher Vertrag empfehlenswert, nicht erforderlich
  • Gründerzahl: min. 2
  • Kapital: Kein Festkapital, keine Mindesteinlage
  • Haftung: Gesellschaft & Gesellschafter (mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, Haftung gesamtschuldnerisch 
  • Vertretung: jeder Gesellschafter in Einzelvertretungsmacht und Einzelgeschäftsführung
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, geringe Kosten
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Vertrag: schriftlicher Vertrag empfehlenswert, nicht erforderlich
  • Gründerzahl: min. 2
  • Kapital: Kein Festkapital, keine Mindesteinlage, Kommanditanlage für Kommandisten
  • Haftung: persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) unbeschränkt, Kommanditisten in der Einlage
  • Vertretung: Komplementäre, Kommandisten nur mit Erteilung von Handlungsvollmacht oder Prokura
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, geringe Kosten
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Vertrag: schriftlicher Vertrag empfehlenswert, nicht erforderlich
  • Gründerzahl: min. 1
  • Kapital: Stammkapital min. 25.000€, bei Gründung min. 12.500€
  • Haftung: nur durch Gesellschaftsvermögen, Haftung erst nach Eintrag im HR, evtl. Haftung durch Geschäftsführer
  • Vertretung: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat, Prokuristen möglich
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, hoher Gründungsaufwand in Formalitäten und Kosten
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Vertrag: schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich, Inhalt gesetzlich geregelt, Notar nötig
  • Gründerzahl: min. 1
  • Kapital: Stammkapital min. 1€, volle Einzahlung bei Gründung, nur Bargründung
  • Haftung: nur durch Gesellschaftsvermögen, Haftung erst nach Eintrag im HR, evtl. Haftung durch Geschäftsführer
  • Vertretung: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat, Prokuristen möglich
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, hoher Gründungsaufwand in Formalitäten und Kosten, Erleichterung durch notarielles Musterprotokoll
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Vertrag: schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich, Inhalt gesetzlich geregelt, Notar nötig, Erleichterung durch notarielles Musterprotokoll
  • Gründerzahl: min. 1
  • Kapital: Stammkapital min. 50.000€
  • Haftung: nur durch Gesellschaftsvermögen, Haftung erst nach Eintrag im HR, evtl. Haftung durch den Vorstand
  • Vertretung: Vorstand, Unternehmenspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlungen, Prokuristen möglich
  • Gründungsaufwand: Gewerbe anmelden & Eintrag ins HR, umfangreiche Formalitäten, hohe Gründungskosten
  • Handelsregistereintrag: ja
  • Vertrag: schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich, Inhalt gesetzlich geregelt, Notar nötig

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Beratung vom Experten

Die Rechtsformwahl bei der Existenzgründung kann unter Umständen äußerst komplex sein – umso wichtiger, dass Sie umfassend informiert sind und sowohl die aktuelle Situation als auch die Ausrichtung für die Zukunft im Blick haben. Ein Steuerberater kann Ihnen hierbei helfen und sichergehen, dass Sie von Anfang an steuerrechtlich gut aufgestellt sind.

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