Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Kinderfreibetrag

Wenn Sie Kinder haben, können Sie dies bei der Einkommenssteuer geltend machen. Selbst wenn Ihre Kinder die Volljährigkeit schon erreicht haben, können Sie mit Zuschüssen rechnen – in manchen Fällen sogar bis zu ihrem 25. Lebensjahr oder darüber hinaus. Was ist außerdem bei Kinderfreibeträgen im Zuge der Lohnsteuerermäßigung zu beachten? Wie sehen die Freibeträge aus? Unser 11880.com-Steuerportal liefert die Antworten.

Inhaltsverzeichnis

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Kinderfreibeträge geltend machen

Eltern stehen Steuerentlastungen in Form von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu, denn sie sind durch ihre Kinder zusätzlichen Ausgaben ausgesetzt. Dabei zielt der Ansatz der Steuervergünstigungen explizit auf die Eltern ab, die das Geld erhalten sollen und nicht die Kinder selbst, wie man es bei der Bezeichnung annehmen könnte. Der Anspruch auf eine Lohnsteuerermäßigung besteht praktisch von Geburt der Kinder an, dennoch bedarf es eines schriftlichen Antrags auf Lohnsteuerermäßigung, damit Sie von den Freibeträgen profitieren.

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Kinderfreibetrag: Diese Varianten gibt es

Während das Kindergeld monatlich von der Familienkasse ausgezahlt wird, läuft der Vorgang bei Kinderfreibeträgen anders ab. Der Freibetrag wird von der Einkommenssteuer der Eltern abgerechnet. Der Kinderfreibetrag für zusammenlebende Eltern liegt für das Jahr 2024 bei 6.384 Euro, Elternteile allein erhalten jeweils 3.192 Euro vom Finanzamt. Die dritte Variante, die bei Kinderfreibeträgen ins Spiel kommt, ist der BEA-Freibetrag und bezieht sich auf Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Wie hoch sind die Kinderfreibeträge?

JahrKinderfreibetragBetreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
20205.172€ (2.586 € je Elternteil)

2.640 € (1.320 € je Elternteil)

20215.460 € (2.730 € je Elternteil)

2.928 € (1.464 € je Elternteil)

20225.620 € (2.810 € je Elternteil)

2.928 € (1.464 € je Elternteil)

20236.024 € (3.012 € je Elternteil)

2.928 € (1.464 € je Elternteil)

20246.384 (3.192 € je Elternteil)2.928 € (1.464 € je Elternteil)

Was passiert im Trennungsfall der Eltern?

Was mit den Kinderfreibeträgen passiert, fragen sich viele Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen. In diesen Fällen wird der Betrag weiterhin jeweils zur Hälfte an ein Elternteil ausgezahlt. Ob die Kinder nach der Trennung bei der Mutter oder dem Vater leben, ist dafür unerheblich. Verletzt ein Elternteil jedoch die Unterhaltspflicht und zahlt nicht mindestens 75 Prozent davon, erhält der Elternteil den vollen Betrag vom Finanzamt, bei dem die Kinder leben. Eheleute mit Kindern sind steuerlich im Vorteil gegenüber unverheirateten Paaren. Während der angerechnete Zähler pro Kind bei Ehepaaren 1,0 beträgt, halbiert sich der Zähler bei Eltern, die keine Ehe führen.

Lohnsteuerermaessigung

Verheiratete Eltern steuerlich im Vorteil

Sollten Sie mehrere Kinder haben, erhalten Sie für jedes Kind den vollen Kinderfreibetrag. Unterschiede gibt es hierbei lediglich, wenn die Eltern verheiratet sind und damit eine andere Steuerklasse haben. Sind beispielsweise beide Elternteile in Steuerklasse IV vertreten, können sie mit dem gleichen Kinderfreibetrag rechnen. Wenn allerdings ein Partner in Steuerklasse III und der andere in Steuerklasse V ist, landet der Zuschuss vollumfänglich bei dem Elternteil aus der niedrigeren Steuerklasse.

Kinderfreibeträge bei volljährigen Kindern

Für Kinder unter 18 Jahren gilt der Kinderfreibetrag ohnehin. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die Kinderfreibeträge jedoch auch für Volljährige. Dazu gehören junge Erwachsene, die

  • unter 21 Jahre alt und beschäftigungslos bzw. arbeitssuchend sind.
  • unter 25 Jahre alt sind, die eine Ausbildung absolvieren.
  • unter 25 Jahre alt sind, einen Berufsabschluss haben und nicht erwerbstätig sind.
  • behindert sind und nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können.

Lohnsteuerermäßigung bei Kindern: Steuerberater beauftragen

Ein Steuerberater unterstützt Sie beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die für Ihren Kinderfreibetrag notwendig sind. Setzen Sie sich jetzt mit einem Steuerprofi in Ihrer Stadt in Verbindung. Nutzen Sie das Suchfeld des 11880.com-Steuerportals und finden Ihren Ansprechpartner, der steuerliche Angelegenheiten für Sie klärt und Vergünstigungen für Sie herausholt.

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