Wann ist eine Befreiung möglich?
Unter verschiedenen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Körperschaftsteuer in Teilen oder sogar vollständig möglich. Grundsätzlich sind Unternehmen des Bundes, politische Parteien und Berufsverbände nicht körperschaftsteuerpflichtig. Gleiches gilt für gemeinnützige und mildtätige Körperschaften sowie für Organisationen, die kirchlichen Zwecken dienen. Voraussetzung ist, dass all diese Körperschaften keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Befreiung hat jedoch keine Auswirkung auf inländische Einkünfte, für die der Steuerabzug gilt (z. B. Kapitaleinkünfte). Daher spricht man bei steuerbefreiten Körperschaften auch oft von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften.