Einkommensteuererklärung: Darauf müssen Sie achten
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Wird Ihr Gehalt nicht pauschal versteuert, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Darunter fallen Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Gewerbetreibende. Das Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt jedoch einen Grundfreibetrag. Liegt Ihr Einkommen für das betreffende Geschäftsjahr bei unter 11.604 € (Ledige) oder 23.208 € (Verheiratete, Stand: 2024), müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.
Diese Pflichtveranlagung trifft auf die meisten Angestellten nicht zu, da ihr Bruttogehalt pauschal besteuert wird. Ihr Arbeitgeber überweist in dem Fall schon Ihre Lohnsteuer direkt ans Finanzamt. Es gibt jedoch durchaus einige Umstände, unter denen auch Arbeitnehmer ihre Steuererklärung machen müssen.
Sie müssen eine Steuerklärung machen, wenn…
Auch Rentner müssen ggf. eine Steuererklärung abgeben, nämlich dann, wenn sie mit ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag (ledig oder verheiratet) überschreiten. Beziehen Sie eine Witwenrente, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Welche Besonderheiten es noch bei der Steuererklärung für Rentner gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber Rentenbesteuerung. Eine praktische Ausfüllanleitung für Ihre Steuererklärung finden Sie unter Steuererklärung Rentner: Muster.
In vielen Fällen haben Angestellte demnach nichts mit der Steuererklärung zu tun, da ihnen ihre Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das Finanzamt geht somit davon aus, dass durch die erhobene Steuer ihre Steuerschuld abgegolten ist. In einigen Fällen können Sie jedoch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Wenn im entsprechenden Geschäftsjahr zusätzliche Kosten entstanden sind, etwa für Werbungskosten oder Fahrtkosten, könnten diese Kosten Ihnen beim Finanzamt angerechnet und somit anteilig erstattet werden. Wichtig ist, dass es bei den verschiedenen Kosten, die Sie geltend machen können, bestimmte Grenzen gibt, ab denen ein solcher Posten steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Steuerberater in Ihrer Nähe kann Ihnen sicherlich helfen, die relevanten Posten und Ihre Möglichkeiten für eine Steuererstattung herauszuarbeiten.
Treffen folgende Punkte auf Sie zu, sollten Sie jedoch in jedem Fall eine freiwillige Steuererklärung in Betracht ziehen:
Ein weiterer interessanter Bereich in diesem Zusammenhang sind die Werbungskosten: Übersteigen sie einen Wert von 1.230 € (Stand: 2024), können Sie die Werbungskosten geltend machen. In der freiwilligen Steuererklärung (in der Pflicht-Erklärung aber auch) müssen die Werbungskosten dann detailliert aufgelistet werden. Entsprechende Posten können zum Beispiel sein:
Und auch die Rechtsberatung sowie die Steuerberatung können Sie anführen (siehe Steuerberaterkosten absetzen), wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig machen. Zeit haben Sie dafür übrigens wesentlich mehr, als Pflichtveranlagte: Während diese bereits am 31.07. nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Steuererklärung abgeben müssen, haben Sie bei freiwilliger Abgabe bis zu vier Jahre Zeit. Alles Weitere zum Thema Frist und Steuerklärung erklärt Ihnen unser Ratgeberbeitrag Steuererklärung: Frist verpasst – Was ist zu tun?
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