EÜR: Kosten für Beratung und Co.
Was eine EÜR an Kosten mit sich bringt, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, erfahren Sie hier.
Was kostet ein Steuerberater und wie setzt sich das Honorar zusammen? Alle Gebühren sowie Beispielrechnungen sehen Sie hier.
MehrGewerbe unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Lesen Sie hier, wer davon ausgenommen ist und wie die Steuer berechnet wird!
MehrWann lohnt es sich, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen? Erfahren Sie mehr über das Rechtsbehelfsverfahren.
MehrWie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Kinderbetreuung von der Steuer absetzen, zeigen wir hier.
MehrRentner können von der Steuererklärung befreit werden. Erfahren Sie hier, wie das geht und wie Sie Ihre Steuerlast senken können.
Mehr Alle RatgeberAlle wichtigen Infos zu Steuerprogrammen, Datenübermittlung und den Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können.
MehrWie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer und wie wird diese berechnet? Hier finden Sie alle Freibeträge samt Erklärungen.
MehrSie sind Kleinunternehmer? Wir zeigen, welche Vorteile und Pflichten sich aus der Kleinunternehmerregelung ergeben.
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung beinhaltet die Abführung der Umsatzsteuer ans Finanzamt. Wir zeigen auf, was zu wissen ist.
MehrNutzen Sie den Freibetrag, um die Schenkungssteuer zu umgehen. Alle 10 Jahre oder mit Zwischenschenkung. Unsere Tipps!
Mehr Alle SteuertippsUnter einer Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) versteht man eine einfache Methode zur Ermittlung des Gewinns im Rahmen der einfachen Buchführung. Dabei stellt man Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens gegenüber. Wer eine EÜR machen muss, wie genau dabei vorzugehen und was zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist ein gesetzlich vorgegebenes Formular des Finanzamtes, mit dem die Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung durchgeführt werden kann. Einnahmen und Ausgaben werden dabei gegenübergestellt, um so die Differenz bzw. den Gewinn zu ermitteln. Dieser wird dabei als Überschuss der Einnahmen des Betriebes über die Ausgaben hinaus berechnet. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Einkommensteuergesetz. Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung buchen Steuerpflichtige, die eine EÜR erstellen müssen, jede Aktion des Geschäftes – ob Einnahme oder Ausgabe – auf ein und dasselbe Konto.
An sich muss jeder Unternehmer seine Einnahmen im Rahmen der doppelten Buchführung über eine sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch manche von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Diese müssen stattdessen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung bzw. EÜR erstellen. Laut des Einkommensteuergesetzes sind folgende Unternehmer bzw. Selbstständige dazu berechtigt, eine EÜR anzufertigen:
Für alle anderen Unternehmer sowie Kapitalgesellschaften gilt: Eine Bilanzierung ist zwingend erforderlich. In diesem Fall müssen Sie also die doppelte Buchführung anwenden und Ihren Gewinn über eine Bilanz sowie die GuV ermitteln. Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht, wer eine EÜR erstellen darf und wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist:
Rechtsform | EÜR | GuV und Bilanz (doppelte Buchführung) |
---|---|---|
Einzelunternehmen | Ja | Nein |
Freiberufler | Ja | Nein |
Kleingewerbetreibende | Ja | Ja, wenn ein Umsatz von 600.000 € oder Jahresgewinn von 60.000 € überschritten wird |
Eingetragene Kaufleute | Ja | Ja, wenn ein Umsatz von 600.000 € oder Jahresgewinn von 60.000 € überschritten wird |
Personengesellschaften | Ja | Nein |
GbR | Ja | Nein |
Partnergesellschaft | Ja | Nein |
Um den Gewinn Ihres Unternehmens zu ermitteln und somit Rückschlüsse auf Liquidität bzw. den finanziellen Überschuss schließen zu können, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Anschließend können Sie mit der EÜR Ihren Gewinn und die Liquidität Ihres Unternehmens ermitteln. Der Gewinn ist dabei die Differenz von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, was jeweils darunter fällt:
Einnahmen | Ausgaben |
---|---|
Entnahme betrieblicher Gegenstände (Sachentnahmen) | Gehälter und Löhne |
Einnahmen zum jeweiligen Umsatzsteuersatz (Nettobeträge) | Abschreibungen |
Umsatzsteuerfreie Einnahmen | Eingekaufte Dienstleistungen |
Private Kfz-Nutzung | Wareneinkäufe |
Private Telefonnutzung | Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter |
In den Einnahmen enthaltene Umsatzsteuer | Kfz-Kosten |
Auflösung von Rückstellungen | Bezahlte Vorsteuer |
Miete für Geschäftsräume | |
Bezahlte Umsatzsteuer | |
Betriebsausgaben, die eingeschränkt abziehbar sind |
Wichtig: Bei gezahlten Kundenrechnungen muss stets die Umsatzsteuer herausgerechnet und gesondert eingetragen werden. Bei Ausgaben, die eine Mehrwertsteuer enthalten, müssen Sie diese als Vorsteuer herausrechnen. Ausgaben für Waren, Miete, etc. weisen Sie als Nettobeträge aus.
Anschließend können Sie Ihren Gewinn ermitteln. In der EÜR versteht man darunter die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben, die Sie – wenn Sie ohne Hilfe eines Steuerberaters arbeiten – in der Anlage EÜR mit ELSTER ausfüllen müssen. Wenn Sie unsicher sind oder sich beraten lassen möchten, dann ist ein Steuerberater jedoch hilfreich.
Während bei der Gewinnermittlung nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die unter Betriebsausgaben fallen, zählen beim Ermitteln der Liquidität auch Investitionen dazu. Auch Finanzierungen durch private Darlehen oder Bankdarlehen werden relevant, wenn Sie den finanziellen Überschuss Ihres Unternehmens ermitteln. Dabei rechnen Sie wie folgt:
Posten | Kommentar |
---|---|
Gewinn | |
+ Abschreibungen | Mindern den Gewinn, sind aber keine Ausgaben |
+ erhaltene Finanzierungen | Bank- oder Privatdarlehen |
+ private Einlagen | Von Ihnen ins Unternehmen eingebrachte Gelder |
– Investitionen | Ausgaben für Investments |
– Tilgungen | Rückzahlungen |
– private Entnahmen | Lebensunterhalt |
= finanzieller Überschuss | Finanzkraft/Liquidität des Unternehmens |
Wichtig: Um weitere Investitionen zu tätigen oder Steuern zu zahlen, ist die Liquidität eines Unternehmens überaus wichtig. Daher sollten Sie den finanziellen Überschuss immer im Auge behalten. In unserem Fachportal finden Sie neben Rechenbeispielen hinsichtlich der EÜR Kosten auch eine EÜR Vorlage.
Wer als Unternehmer eine Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen einer einfachen Buchführung abgeben kann, ist in der Regel im Vorteil. Diese ist üblicherweise einfacher und schneller realisierbar als eine doppelte Buchführung mitsamt Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Nachfolgend sehen Sie in einer Übersicht Vor- und Nachteile der EÜR:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Weniger Aufwand | Bei der Kreditvorgabe möchten Banken in der Regel eine umfangreiche Bilanz sehen |
Einfache Gewinnermittlung (Einnahmen – Ausgaben) | Aufgrund des Zu- bzw. Abflussprinzips können keinen künftigen Risiken abgezogen werden |
Keine E-Bilanz nötig, lediglich Anlage EÜR |
Beim Erstellen der Einnahmenüberschussrechnung ist nicht das Datum der jeweiligen Rechnung entscheidend, sondern wann der Betrag auf dem Konto eingegangen ist. Bei Rechnungen, die Sie erhalten, gilt dasselbe: Entscheidend ist, wann das Geld überwiesen bzw. von Ihrem Konto geflossen ist. Die jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe gehört aus Buchhaltungssicht zu dem Jahr, in dem Rechnungsbeträge weggeflossen oder dem Konto zugeflossen sind.
Damit die EÜR nachvollziehbar und einheitlich gestaltet ist, gibt es feste Regeln für alle Unternehmen, die eine erstellen. Folgende Punkte sollten bei der Dokumentation beachtet werden:
Da in die Gewinnermittlung eines Unternehmens die in diesem Jahr erzielten Einnahmen gehören, müssen Sie auch etwaige erhaltene Corona-Soforthilfen dort aufführen (siehe auch Steuererleichterungen durch Corona). Diese stellen ebenfalls Betriebseinnahmen dar. Steuerfrei sind sie nur dann, wenn das EstG ausdrücklich eine entsprechende Befreiung vorsieht. Laut aktuellem Stand ist das nicht der Fall. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Einnahmenüberschussrechnung haben, dann wenden Sie sich am besten an einen Experten in Ihrer Nähe.
Was eine EÜR an Kosten mit sich bringt, wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben ermittelt haben, folgt die Übermittlung der EÜR. Eine Vorlage finden Sie hier.
Die Summe, die Sie ans Finanzamt abtreten müssen, nennt man Umsatzsteuerzahllast. Wir zeigen, wie diese berechnet wird.