Einkommensteuererklärung 2020: Besonderheiten durch Corona

Im Jahr 2020 wurden durch die Corona-Pandemie zahlreiche Ausnahmesituationen verursacht: Kurzarbeit, deutlich mehr Homeoffice als zuvor sowie Boni und Sonderzahlungen stellten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Viele Faktoren haben Einfluss auf die Einkommensteuererklärung und können sowohl Milderungen verschaffen als auch für Nachzahlungen sorgen. Welche Faktoren sich wie auf Ihre Einkommensteuererklärung 2020 auswirken, erfahren Sie nachfolgend.

Einkommensteuererklaerung

Inhaltsverzeichnis

Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Anders als in den Jahren zuvor, müssen deutlich mehr Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies hängt damit zusammen, dass zahlreiche Firmen pandemiebedingt Kurzarbeit angeordnet haben. Haben Sie mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten, sind Sie zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung für 2020 verpflichtet. Auch der Verlust des Jobs und der damit verbundene Erhalt von Arbeitslosengeld verpflichtet bei jährlich über 410 € zu einer Steuererklärung. Die weiteren Voraussetzungen für eine nötige Abgabe (z. B. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Aufforderung durch das Finanzamt) bleiben bestehen.

Was verändert sich hinsichtlich Bezuschussungen und Zahlungen?

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist steuerfrei. Dies kann dazu führen, dass Sie – abhängig von der Dauer und der Intensität der Kurzarbeit – Steuern zurückzahlen müssen. Beachten Sie: Bei mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im vergangenen Jahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (inkl. Rückzahlung) verpflichtet.

Homeoffice-Pauschale

Durch die fast kollektive Arbeit aus dem Homeoffice wurde die Homeoffice-Pauschale überarbeitet. Pro Tag, den Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie 5 € geltend machen, der Maximalbetrag liegt bei 600 € (entspricht 120 Arbeitstagen im Homeoffice). Darüber hinaus ist im Gegensatz zu vorherigen Jahren kein gesonderter Raum notwendig, der nur für die Heimarbeit genutzt wird. Ist dieser jedoch vorhanden, können Sie insgesamt bis zu 1.250 € bei der Steuer angeben, um anteilige Kosten für Miete, Versicherungen und Nebenkosten abzusetzen.

Home Office Pauschale
Die Pandemie zwang viele Berufstätige zum Homeoffice. Ein separater Raum ist inzwischen nicht mehr nötig, um die Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Sie gilt nun auch, wenn Sie von ihrem Sofa aus gearbeitet haben.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale entfällt für Homeoffice-Tage. Für Arbeitstage, an denen Sie ins Büro gekommen sind, können Sie 30 Cent pro Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte einrechnen. Dieser Betrag gilt unabhängig der Art Ihres Arbeitsweges (zu Fuß, mit ÖPNV oder Auto). In unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Fahrtkosten absetzen erhalten Sie weiterführende Informationen zur Pendlerpauschale.

Anschaffungskosten fürs Homeoffice

Verschiedene Anschaffungen für das Homeoffice lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierzu zählen Bildschirme, Computer, Drucker und Zubehör sowie Büroutensilien. Voraussetzung ist, dass diese mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Bis zu 800 € können Sie direkt absetzen – teurere Anschaffungen lassen sich über drei Jahre hinweg abschreiben (z. B. Computer).

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Sonderregelungen & Boni durch Corona

  • Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung wurde um drei Monate verlängert. Somit können Sie, wenn Sie zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, diese bis 31.10.2021 einreichen. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2020, gilt die Frist bis zum 31.05.2022. Unser Ratgeberbeitrag Steuererklärung: Frist verpasst – Was ist zu tun? hilft Ihnen weiter, falls Sie die Frist dennoch verpassen.
  • Der Corona-Bonus kann bis einschließlich März 2022 steuer- und abgabefrei ausgezahlt werden. Die Maximalsumme liegt hier bei 1.500 €. Die Auszahlung ist bei Bedarf auch in mehreren Schüben möglich. Üben Sie parallel mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus, können Sie den Bonus für jeden Job einzeln beantragen.
  • Steuerliche Folgen können durch den Kinderbonus auftreten. Die Freibeträge werden vom Finanzamt mit verrechnet. Die Betreuungskosten für Kinder können bis zu einer Summe von 6.000 € im Jahr geltend gemacht werden. Von diesen sind zwei Drittel (maximal 4.000 €) als Sonderausgaben einzutragen.
  • Haben Sie freiwillig im Impfzentrum geholfen? Dann winkt Ihnen auch hierdurch eine steuerliche Entlastung. Der Freibetrag für Übungsleiter ist hierbei in einer maximalen Höhe von 3.000 € anwendbar. Wenn Sie nebenberuflich in der Verwaltung des Impfbereichs, der Infrastruktur oder der Leitung eines Impfzentrums tätig waren bzw. sind, gilt die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € pro Jahr.
  • Im Frühjahr 2020 waren 240 000 deutsche Urlauber und Geschäftsreisende von den flächendeckenden Urlaubs-Rückholaktionen betroffen. Ist dies auch bei Ihnen der Fall gewesen, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben. Diese gilt jedoch nur, wenn Sie bereits vor dem 17.03.2020 auf Reisen waren, da anschließend die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
  • Ehepaare, die für gewöhnlich eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, sollten darüber nachdenken, diese für 2020 zu splitten. So lassen sich unter Umständen die Nachzahlungen reduzieren. Ob und in welcher Menge Sie Geld sparen können, ist über ein Steuerprogramm berechenbar.
Einkommensteuererklaerung Corona
Eine Urlaubs-Rückholaktion zu Beginn der Pandemie kann als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Sie erhalten die dort angefallenen Kosten zurück.

Neue Formulare in der Einkommensteuererklärung

Neben den bereits gängigen Anlagen gibt es für die Einkommensteuererklärung vier neue Formulare, die Sie berücksichtigen müssen:

  • Anlage Corona-Hilfen für die Eintragung erhaltener Zuschüsse, Überbrückungshilfen sowie Soforthilfen für Freiberufler, Kleinunternehmer und -betriebe. Diese Anlage müssen Sie auch ausfüllen, wenn Sie 2020 keine Corona-Hilfe erhalten haben.
  • Anlage Energetische Maßnahmen zur Ermittlung eines klimafördernden Steuerbonus für Immobilien durch Maßnahmen wie Wärmedämmung. Die Sanierungskosten werden in voller Höhe angegeben werden (Zeile 10–19) und Ihnen bis zu 20 % erleichtert werden.
  • Anlage R-AV/bAV mit Leistungen aus inländischen Altersvorsorge-Verträgen
  • Anlage R-AUS mit Renten und anderen Leistungen aus ausländischen Verträgen, Versicherungen und betrieblichen Vorsorgeeinrichtungen.

Mehr Informationen zu den Renten-Anlagen erhalten Sie in dem Ratgeberbeitrag Steuererklärung Rentner: Muster. Für alle weiteren Fragen rund um die Einkommensteuererklärung und ihre Besonderheiten durch die Corona-Pandemie finden Sie die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe auf unserem Fachportal.

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