Steuererleichterungen durch Corona
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Mehr Alle SteuertippsIm Jahr 2020 wurden durch die Corona-Pandemie zahlreiche Ausnahmesituationen verursacht: Kurzarbeit, deutlich mehr Homeoffice als zuvor sowie Boni und Sonderzahlungen stellten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Viele Faktoren haben Einfluss auf die Einkommensteuererklärung und können sowohl Milderungen verschaffen als auch für Nachzahlungen sorgen. Welche Faktoren sich wie auf Ihre Einkommensteuererklärung 2020 auswirken, erfahren Sie nachfolgend.
Anders als in den Jahren zuvor, müssen deutlich mehr Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dies hängt damit zusammen, dass zahlreiche Firmen pandemiebedingt Kurzarbeit angeordnet haben. Haben Sie mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten, sind Sie zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung für 2020 verpflichtet. Auch der Verlust des Jobs und der damit verbundene Erhalt von Arbeitslosengeld verpflichtet bei jährlich über 410 € zu einer Steuererklärung. Die weiteren Voraussetzungen für eine nötige Abgabe (z. B. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Aufforderung durch das Finanzamt) bleiben bestehen.
Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist steuerfrei. Dies kann dazu führen, dass Sie – abhängig von der Dauer und der Intensität der Kurzarbeit – Steuern zurückzahlen müssen. Beachten Sie: Bei mehr als 410 € Kurzarbeitergeld im vergangenen Jahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (inkl. Rückzahlung) verpflichtet.
Durch die fast kollektive Arbeit aus dem Homeoffice wurde die Homeoffice-Pauschale überarbeitet. Pro Tag, den Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie 5 € geltend machen, der Maximalbetrag liegt bei 600 € (entspricht 120 Arbeitstagen im Homeoffice). Darüber hinaus ist im Gegensatz zu vorherigen Jahren kein gesonderter Raum notwendig, der nur für die Heimarbeit genutzt wird. Ist dieser jedoch vorhanden, können Sie insgesamt bis zu 1.250 € bei der Steuer angeben, um anteilige Kosten für Miete, Versicherungen und Nebenkosten abzusetzen.
Die Pendlerpauschale entfällt für Homeoffice-Tage. Für Arbeitstage, an denen Sie ins Büro gekommen sind, können Sie 30 Cent pro Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte einrechnen. Dieser Betrag gilt unabhängig der Art Ihres Arbeitsweges (zu Fuß, mit ÖPNV oder Auto). In unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Fahrtkosten absetzen erhalten Sie weiterführende Informationen zur Pendlerpauschale.
Verschiedene Anschaffungen für das Homeoffice lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierzu zählen Bildschirme, Computer, Drucker und Zubehör sowie Büroutensilien. Voraussetzung ist, dass diese mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Bis zu 800 € können Sie direkt absetzen – teurere Anschaffungen lassen sich über drei Jahre hinweg abschreiben (z. B. Computer).
Neben den bereits gängigen Anlagen gibt es für die Einkommensteuererklärung vier neue Formulare, die Sie berücksichtigen müssen:
Mehr Informationen zu den Renten-Anlagen erhalten Sie in dem Ratgeberbeitrag Steuererklärung Rentner: Muster. Für alle weiteren Fragen rund um die Einkommensteuererklärung und ihre Besonderheiten durch die Corona-Pandemie finden Sie die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe auf unserem Fachportal.
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