Steuerklärung: häufige Fehler und ihre Folgen
Frist verpasst, Angaben vergessen: Bei der Steuererklärung Fehler zu machen, hat Folgen. Wir zeigen, welche das sind.
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Eine Einkommensteuererklärung fasst diverse Angaben zum Einkommen einer Person zusammen. Das Finanzamt benötigt diese Informationen, um die Lohnsteuer zu berechnen, die Sie für ein Kalenderjahr zahlen müssen. Hierzu gehören z. B. die vom Arbeitgeber teils bezahlte Lohnsteuer sowie weitere Faktoren wie der Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer. Abhängig von der gezahlten Steuer, den anrechenbaren Kosten und weiteren Steuerermäßigungen zahlt Ihnen das Finanzamt eine beträchtliche Summe zurück. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zu wenig Steuer aufgebracht haben und deshalb nachträglich zahlen müssen.
Eine Einkommensteuererklärung ist nicht per se für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Sie hierzu verpflichten:
Art der Steuererklärung | Frist für Einreichung | Weitere Info |
---|---|---|
Generelle Abgabepflicht | 31. Juli des Folgejahres | Verlängerung der Frist auf Antrag möglich Begründung nötig (z. B. längere Krankheit) |
Beauftragung eines Steuerberaters | Letzter Februartag des Zweitfolgejahres | Für 2020: 28.02.2022 |
Freiwillige Erklärung | Vier Jahre | Für 2020: 31.12.2024 |
Vom Finanzamt angefordert | Individuelle Fristsetzung durch Finanzamt |
Die Einkommensteuererklärung besteht grundsätzlich aus drei Formularen:
Hier tragen Sie die Einkünfte ein, die Sie als Arbeitnehmer (Anlage N) oder Freiberufler/Selbstständiger (Anlage S) erhalten haben.
Des Weiteren benötigen Sie Ihre Steuer-ID, Ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie die Nachweise für etwaige Kosten, die Sie in Ihrer Einkommensteuer geltend machen möchten.
Achtung: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform auf den amtlichen Formularen ist nur noch für Arbeitnehmer und Rentner möglich. Alle anderen Einkommensteuern müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden (z. B. Elster-Formular).
Im Studium lassen sich bestimmte Ausgaben absetzen, etwa die Anschaffungskosten für Bücher, Schreibwaren oder Computer. Auch Auslandssemester lassen sich absetzen. Ein Erststudium (keine Ausbildung oder voriges Studium absolviert) gilt für die Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe. Wenn Sie neben dem Studium arbeiten und mehr als 520 € im Monat verdienen (Nebenjob, kein Minijob), könnte sich eine Steuererklärung durchaus lohnen.
Durch die Corona-Pandemie gelten für die Steuererklärung 2020 mehrere Besonderheiten. Zuallererst gilt eine verlängerte Abgabefrist bei verpflichtenden Abgaben (bis 31. August 2021). Auch die Bestimmungen für Homeoffice-Pauschalen wurden gelockert – so lassen sich Arbeitsmittel wie Bildschirme, Tische und Schreibtischstühle in der Steuer anrechnen. Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag für Wahl- und Impfhelfer in der Pandemiezeit. Genaue Informationen zu den Besonderheiten finden Sie in unserem Ratgeber für die Einkommensteuererklärung 2020.
Es gibt verschiedene Formulare wie das Elster-Formular, über das Sie eine Steuererklärung selbst machen können. Je nach den zu berücksichtigenden Kosten und anderen Faktoren empfiehlt es sich allerdings, diese Aufgabe einem Experten zu überlassen. So stellen Sie sicher, dass keine Abgabepflichten oder Einsparpotenziale übersehen werden. Die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe finden Sie auf unserem Fachportal.
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