Einkommensteuererklärung: Darauf müssen Sie achten

Mit der Einreichung einer Einkommensteuererklärung können Sie im besten Fall eine hohe Summe erhalten. Es gibt verschiedene Kosten und Umstände, die Ihnen Erleichterungen bzw. Erstattungen hinsichtlich der Steuer bieten. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer 900 € an Steuern zurück, wenn sie eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Wann Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, und welche Fristen gelten, erfahren Sie nachfolgend in unserem Ratgeberbeitrag.

Einkommensteuererklaerung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Einkommensteuererklärung?

Eine Einkommensteuererklärung fasst diverse Angaben zum Einkommen einer Person zusammen. Das Finanzamt benötigt diese Informationen, um die Lohnsteuer zu berechnen, die Sie für ein Kalenderjahr zahlen müssen. Hierzu gehören z. B. die vom Arbeitgeber teils bezahlte Lohnsteuer sowie weitere Faktoren wie der Solidaritätszuschlag oder die Kirchensteuer. Abhängig von der gezahlten Steuer, den anrechenbaren Kosten und weiteren Steuerermäßigungen zahlt Ihnen das Finanzamt eine beträchtliche Summe zurück. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zu wenig Steuer aufgebracht haben und deshalb nachträglich zahlen müssen.

Wer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen?

Eine Einkommensteuererklärung ist nicht per se für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die Sie hierzu verpflichten:

  • Sie haben im besagten Jahr Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt bzw. „auf Rechnung gearbeitet“ (hierzu zählen auch Freiberufler).
  • Sie haben zwei Jobs zur gleichen Zeit ausgeübt und hieraus Einkünfte erhalten (kein Minijob auf 450-€-Basis).
  • Neben Ihrem eigentlichen Beruf haben Sie Nebeneinkünfte von mehr als 410 € erhalten.
  • Im vergangenen Jahr haben Sie Lohnersatzleistungen erhalten, deren Gesamtsumme 410 € übersteigt. Hierzu zählen Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld sowie Arbeitslosengeld.
  • Sie sind verheiratet und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin wird nach Steuerklasse V oder VI oder durch das Faktorverfahren besteuert.
  • Sie haben einen Freibetrag beantragt und Ihr Arbeitslohn im Jahr übersteigt vor 2021 11.900 € (ledig) bzw. 22.600 € (verheiratet). Seit 2021 liegen die Lohngrenzen bei 12.250 € bzw. 23.250 €.
  • Sie haben Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, auf denen bisher keine Abgeltungsteuer erhoben wurde (z. B. durch Auslandskonten).
  • Das Finanzamt hat Sie dazu aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Steuererklaerung bei Kurzarbeit
Einer der möglichen Gründe für eine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung ist der Bezug von Kurzarbeitergeld ab einer Summe von 410 €.

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Wie lang ist die Frist?

Art der SteuererklärungFrist für EinreichungWeitere Info
Generelle Abgabepflicht31. Juli des Folgejahres

Verlängerung der Frist auf Antrag möglich Begründung nötig (z. B. längere Krankheit)

Beauftragung eines SteuerberatersLetzter Februartag des ZweitfolgejahresFür 2020: 28.02.2022
Freiwillige ErklärungVier JahreFür 2020: 31.12.2024
Vom Finanzamt angefordertIndividuelle Fristsetzung durch Finanzamt 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Einkommensteuererklärung besteht grundsätzlich aus drei Formularen:

  • Der Hauptvordruck, auch Mantelbogen: In diesem befinden sich die wichtigsten Grunddaten (Ihr Name und Ihre Anschrift, Ihre Steuernummer etc.).
  • Je nach geleisteter Arbeit
    • Anlage N (nichtselbstständige Arbeit)
    • Anlage S (selbstständige Arbeit)

Hier tragen Sie die Einkünfte ein, die Sie als Arbeitnehmer (Anlage N) oder Freiberufler/Selbstständiger (Anlage S) erhalten haben.

  • Anlage Vorsorgeaufwand: Diese enthält die Beiträge, die Sie im Steuerjahr für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt haben.

Des Weiteren benötigen Sie Ihre Steuer-ID, Ihre Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie die Nachweise für etwaige Kosten, die Sie in Ihrer Einkommensteuer geltend machen möchten.

Achtung: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform auf den amtlichen Formularen ist nur noch für Arbeitnehmer und Rentner möglich. Alle anderen Einkommensteuern müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden (z. B. Elster-Formular).

Einkommensteuerformulare
Die klassischen Steuerformulare werden immer seltener verwendet.

Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?

  • Fahrtkosten sowie Kosten für Fortbildungen und Bewerbungsprozesse gelten als sogenannte Werbungskosten. Übersteigen diese den Werbungskosten Pauschbetrag in Summe von 1.000 €, lohnt es sich, sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Unsere Rageberbeiträge zu den Themen Fahrtkosten absetzen und Werbungskosten Rentner zeigen, wie Sie hierbei konkret vorgehen.
  • Zu den Sonderausgaben zählen verschiedene Kosten: Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung (vermerkt in Anlage Vorsorgeaufwand), Kirchensteuer, Spenden und Kosten, die im Rahmen eines Erststudiums anfallen. Etwaige kinderbedingte Kosten (z. B. Unterhaltsleistungen oder Kita-Gebühren) sind in der Anlage Kind zu vermerken. Beachten Sie auch den Kinderfreibetrag bei einer Lohnsteuerermäßigung.
  • Auch außergewöhnliche Belastungen können Sie teilweise von der Steuer absetzen: Krankheitskosten wie Arztkosten oder die Anschaffung von Prothesen zählen hier ebenso wie Kosten durch Katastrophenschäden (z. B. Sturm, Unwetter oder Hochwasser). Diese müssen allerdings oberhalb des zumutbaren Betrags liegen, der individuell abhängig vom Gehalt gilt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls zu einer Steuererleichterung beitragen. Diese erleichtern Ihnen die Steuer um 20 % bei maximal 20.000 € im Jahr (Haushaltshilfe in Vollzeit) bzw. 510 € (Minijobber). Diese Erleichterung gilt nicht für Angehörige oder Partner.
  • Wenn Sie Handwerker beauftragen, lassen sich die Arbeits- und ggf. die Anfahrtskosten in der Steuererklärung geltend machen. Auch hier liegt die Grenze bei 20 % bei einem Betrag von maximal 6.000 €. Voraussetzung ist zudem, dass die Bezahlung per Überweisung erfolgt ist und eine Rechnung zur Bestätigung vorliegt.
  • Durch eine energetische Sanierung, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurde, können Sie innerhalb von 3 Jahren bis zu 40.000 € einsparen. Die Steuererleichterung wirkt sich mit je 7 % in den ersten beiden Jahren sowie 6 % im dritten Jahr aus. Das sanierte Objekt muss zudem älter als 10 Jahre sein. Zu den energetischen Sanierungen zählen Dämmungen von Wänden, Erneuerungen von Fenstern oder Außentüren sowie die Ausbesserung/Modernisierung von Heizanlagen.
Steuerlich absetzbare Solarheizung
Die Modernisierung Ihrer Heizanlage (wie hier in Form einer Solarheizung) kann sich ermäßigend auf Ihre Steuern auswirken.

Lohnt sich eine Steuererklärung im Studium?

Im Studium lassen sich bestimmte Ausgaben absetzen, etwa die Anschaffungskosten für Bücher, Schreibwaren oder Computer. Auch Auslandssemester lassen sich absetzen. Ein Erststudium (keine Ausbildung oder voriges Studium absolviert) gilt für die Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe. Wenn Sie neben dem Studium arbeiten und mehr als 520 € im Monat verdienen (Nebenjob, kein Minijob), könnte sich eine Steuererklärung durchaus lohnen.

Steuererklärung 2020: Besonderheiten durch Corona

Durch die Corona-Pandemie gelten für die Steuererklärung 2020 mehrere Besonderheiten. Zuallererst gilt eine verlängerte Abgabefrist bei verpflichtenden Abgaben (bis 31. August 2021). Auch die Bestimmungen für Homeoffice-Pauschalen wurden gelockert – so lassen sich Arbeitsmittel wie Bildschirme, Tische und Schreibtischstühle in der Steuer anrechnen. Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag für Wahl- und Impfhelfer in der Pandemiezeit. Genaue Informationen zu den Besonderheiten finden Sie in unserem Ratgeber für die Einkommensteuererklärung 2020.

Steuererklärung selbst erledigen oder Experten beauftragen

Es gibt verschiedene Formulare wie das Elster-Formular, über das Sie eine Steuererklärung selbst machen können. Je nach den zu berücksichtigenden Kosten und anderen Faktoren empfiehlt es sich allerdings, diese Aufgabe einem Experten zu überlassen. So stellen Sie sicher, dass keine Abgabepflichten oder Einsparpotenziale übersehen werden. Die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe finden Sie auf unserem Fachportal.

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