Worum geht es bei der betrieblichen Steuererklärung?
Worum geht es bei der betrieblichen Steuererklärung?
Die betriebliche Steuererklärung dient als Grundlage für die Besteuerung und die Festsetzung der Steuern eines Betriebs bzw. Unternehmens. Wie Privatpersonen können auch Firmen von der Steuerpflicht betroffen sein und sind dazu verpflichtet, diese Erklärung regelmäßig einzureichen. Formal gibt es hier einige Unterschiede im Vergleich zur Einkommensteuererklärung, die wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Inhaltsverzeichnis
Bestandteile einer betrieblichen Steuererklärung
Als Arbeitnehmer oder Kleinunternehmer liegt der Fokus bei der Steuererklärung im Wesentlichen darauf, zu viel gezahlte Steuern zu errechnen und Sonderausgaben abzusetzen, die zu einer Erleichterung des Steuersatzes beitragen können. Die betriebliche Steuererklärung hingegen besteht aus verschiedenen Teilerklärungen, die eingereicht werden müssen. Folgende Bestandteile treten immer bzw. sehr oft in den Erklärungen auf:
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Zerlegungserklärung
Einheitliche- und gesonderte Feststellungserklärung
Antrag auf Investitionsgrundlage
Wenn Sie einen Steuerberater für die betriebliche Steuererklärung beauftragen, sollten Sie sich vorab vergewissern, dass all diese Leistungen angeboten werden. In unserem Kostenbeitrag zur betrieblichen Steuererklärung gehen wir näher auf die damit verbundenen Kosten ein.
Bei der betrieblichen Steuererklärung müssen Sie mehrere Bestandteile einreichen und zahlreiche Faktoren beachten.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuererklärung ist verpflichtend, wenn Sie eine Dienstleistung gegen Entgelt (z. B. Lieferservice) anbieten. Dies ist nach §1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorgegeben. Je nach Berufsgruppe gibt es Ausnahmeregelungen. Diese betreffen beispielsweise Ärzte oder Versicherungsagenten und sind in §4 UStG festgeschrieben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Sitz des Unternehmens befindet. Erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag zur Umsatzsteuerpflicht mehr zu den Verpflichtungen und Ausnahmen.
Für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung gelten gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume. Grundsätzlich gilt die Frist – unabhängig davon, ob Sie die Erklärung selbst anfertigen oder einen Steuerberater hinzuziehen – bis zum 31. Juli des Folgejahres. Eine Verlängerung der Frist ist in Sonderfällen auf Anfrage möglich und kann vom Finanzamt bis 28. Februar des nächsten Kalenderjahres genehmigt werden.
Unternehmen müssen ihren Umsatz versteuern. Je nach Berufsgruppe gibt es besondere Regeln.
Gewerbesteuererklärung
Die Verpflichtung zur Gewerbesteuererklärung gilt für Sie, wenn Sie ein Gewerbe betreiben, wie es im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert wird. Betroffen sind sowohl Kapital- und Personengesellschaften als auch Einzelunternehmen. Für Unternehmen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist die Gewerbesteuererklärung verpflichtend, wenn der Umsatz aus den gewerblichen Dienstleistungen über 5.000 € beträgt. Wie bei der Umsatzsteuererklärung sind gewisse Berufsgruppen wie Ärzte von der Pflicht befreit bzw. müssen Sonderregeln beachten. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag Gewerbesteuerpflicht.
Die Gewerbesteuer berechnet sich anhand mehrerer Faktoren: dem Gewerbeertrag des Unternehmens abzüglich des Freibetrags sowie durch die bundesweite Steuermesszahl und dem Hebesatz, der am Unternehmensstandort gilt. Weitere Informationen sowie Beispiele finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zur Gewerbesteuerfreibetrag. Die Gewerbesteuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Wie bei der Umsatzsteuer kann auch hier eine Fristverlängerung bis 28. Februar des nächsten Jahres beantragt werden.
Körperschaftsteuererklärung
Verschiedene juristische Personen (darunter Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts) müssen eine Körperschaftsteuererklärung einreichen. Diese ist im Normalfall 6 Seiten lang, kann aber auch diverse Anhänge enthalten. Von der Körperschaftsteuer befreit sind zum Beispiel kirchliche, mildtätige oder auch gemeinnützige Körperschaften und Parteien.
Die Körperschaftsteuer muss bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Der Steuersatz liegt bei 15 % (plus Solidaritätszuschlag) des zu versteuernden Welteinkommens und ist eine direkte Steuer. Näheres zur Berechnung erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag Körperschaftsteuer berechnen.
Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer. Hiermit sollen alle Erträge aus Kapitalanlagen in Form von Gegenleistungen oder Gebrauchsüberlassungen von Kapital (z. B. Zinserträge, Dividendenerträge, Investmenterträge oder Kursgewinne) zusammen versteuert werden. Die Anmeldung muss zeitgleich mit der Auszahlung erfolgen und die Steuer dem Finanzamt gezahlt werden.
Welche Formulare werden für die betriebliche Steuererklärung benötigt?
Mantelbogen
Anlage Corona-Hilfen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage EÜR – Einnahmenüberschussrechnung
Besonderheiten Corona-Hilfen: Die Anlage Corona-Hilfen muss in jedem Fall ausgefüllt und eingereicht werden – auch, wenn Sie keine Unterstützung erhalten haben. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Ratgeberbeträgen zur Einkommensteuererklärung 2020 und zu Steuererleichterungen durch Corona.
Wenn Sie gut genug mit dem Thema vertraut sind, lässt sich die betriebliche Steuererklärung auch selbst anfertigen. Es empfiehlt sich aber, einen Experten mit der Anfertigung zu beauftragen, da dieser immer die aktuellen Regelungen und Ausnahmen kennt. Die besten Steuerberater finden Sie auf unserem Fachportal!