Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Kinderfreibetrag
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Setzen wir am Anfang des Prozesses an: die Datensammlung über elektronische Abzugsmerkmale (ELStAM). Dies ist eine Datenbank vom Finanzamt, die Ihrem Arbeitgeber steuerrelevante Daten zur Berechnung Ihres Gehalts liefert. Stimmen hier Angaben – zum Beispiel zu Ihrem Familienstand – nicht mit der tatsächlichen Lage überein – ergibt sich direkt eine falsche Lohnsteuerzahlung. Wenn sich persönliche Änderungen Ihrerseits ergeben, müssen Sie entsprechende Informationen an das Finanzamt weiterleiten.
Eine ganze Menge persönlicher Daten stehen in Ihrem ELStAM-Profil. Die Zuständigkeiten liegen entweder bei der Gemeinde oder dem Finanzamt. Ein Überblick:
Vor allem der erste Punkt in der oberen Aufzählung ist hier und heute für Sie interessant: Wenn Sie einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen und entsprechende Freibeträge beim Finanzamt beantragen wollen, können Sie folgende Aspekte in Betracht ziehen:
Sie haben Kinder? Dann stehen Ihnen in jedem Fall hohe Steuerentlastungen in Bezug auf die Lohnsteuer zu. Sie erhalten für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von 6.384 €. Zudem profitieren Sie auch dann von den Freibeträgen, wenn Ihr Kind bereits volljährig ist – vorausgesetzt, Sie erfüllen einige Bedingungen. Welche das sind und was Sie sonst noch zu den Freibeträgen wissen müssen, zeigt Ihnen unser Ratgeberbeitrag zur Lohnsteuerermäßigung und Kinderfreibetrag.
Alle der genannten Aufwendungen können ohne Einschränkungen in den Lohnsteuerermäßigungsantrag eingetragen werden. Doch es gibt Ausnahmen: Mindestens 600 Euro müssen an Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderkosten (Versicherungen exklusive) und außergewöhnlichen Belastungen überstiegen werden, damit die Aufwendungen letztlich auch als Freibeträge zählen und zulässig sind.
Allerdings müssen die Werbungskosten bei Nichtselbstständigen pauschal min. 1.830 Euro betragen. Möchten Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nämlich geltend machen, müssen Sie für das Jahr insgesamt 1.830 € (600 € + Arbeiternehmer-Pauschbetrag 1.230 €) nachweisen. Bei den Sonderausgaben liegt die Hürde bei 36 Euro, bei Zusammenveranlagung sind es 72 Euro. Außergewöhnliche Belastungen werden individuell in ihrer Zumutbarkeit geschätzt.
Normalerweise hat ein erfolgreicher Lohnsteuerermäßigungsantrag bereits für den Folgemonat der Antragsstellung Gültigkeit. Bis Ende November kann noch ein Antrag für ein laufendes Jahr gestellt werden. Dabei sind die geltenden Freibeträge stets für zwei Jahre gültig und ein wiederkehrender Antrag jedes Jahr ist somit nicht nötig. Falls sich für Sie günstige Veränderungen ergeben, können diese umgehend beantragt werden. Umgekehrt brauchen Sie steuerlich unvorteilhafte nicht sofort anmelden.
Durch den Steuerermäßigungsantrag sind Sie zur Jahressteuererklärung verpflichtet, damit das Finanzamt die Richtigkeit der Freibeträge überprüfen kann. Bei einem zu hohen Lohnsteuererlass müssen Sie dementsprechend mit Rückzahlungen rechnen.
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