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am 10. Januar 2021
Auch wir mussten leider nicht so schöne Erfahrungen mit dieser Steuerberatungsgesesellschaft machen. Nach einem kurzen Erstgespräch im Mai
Auch wir mussten leider nicht so schöne Erfahrungen mit dieser Steuerberatungsgesesellschaft machen. Nach einem kurzen Erstgespräch im Mai 2020 bei Herrn Eulerich wurde der Vorgang an eine Sachbearbeiterin Frau Meta Behme übergeben.
Hier kommen wir nun gleich zum ersten Kritikpunkt. Frau Behme hat uns von Anfang an das Gefühl gegeben, dass weder Telefongespräche noch Rückfragen erwünscht sind. Die Kommunikation war sehr einseitig, Fragen wurden bis heute nicht beantwortet und nach einer einzigen Korrektur wurde die Steuererklärung dann an das Finanzamt übersendet. Leider auch das erst gegen Ende des Jahres, da sich Frau Behme weigerte und es nicht für sinnvoll ersah, die Unterlagen schon vorab einzureichen. Hier fehlte lediglich die Nebenkostenabrechnung des Vermieters und ein Nachweis aus L&F.
Kurz nach der Einreichung kam dann die wirklich zugegeben schockierende Rechnung: 1.500 € für die EST-Abrechnung 2019 als verheiratetes Ehepaar. Leider befindet sich der Betrag in der Steuerberatervergütungsverordnung und darf so zurecht in Anspruch genommen werden. Dennoch stellt sich hierzu folgende Fragen:
1). Wie rechtfertigt EKT diese hohe Abrechnung zum Verhältnis der eingebrachten Arbeit durch Frau Behme? Einem Nachweis wurde auf mehrfache Nachfrage nicht nachgekommen.
2). Sieht so Kundenbindung aus? Ist das überhaupt im Interesse von EKT?
Im kurzen Vergleich zu unserer Steuerberaterin aus 2018 (sie ist leider in Rente) reden wir hier über einen Zuwachs in der Abrechung von 500%!!! Auch wenn die alte Steuerberaterin vielleicht zu günstig abrechnete, befinden wir uns doch hier ganz offensichtlich auf der anderen Seite.
3). Wieso kann die Sachbearbeiterin nicht auf Fragen reagieren? Wieso werden essentielle Fragen einfach ignoriert? Das sollte bei einer solchen Dienstleistung, die zudem noch so hoch abgerechnet wird, erwartbar sein.
Zusammenfassend können wir ausschließlich für die Einkommenssteuererklärung durch EKT nur abraten. Sollten Sie dennoch irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen, raten wir dazu sich zwingend vorher abzusichern und die etwaige Vergütung sich schriftlich bestätigen zu lassen und sich abzusichern
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